Leistungen bei Pflegegrad 2

Leserfrage: Ich pflege meinen Vater (Pflegegrad 2). Welche Leistungen kann er beantragen? Wer kann uns beraten und was muss ich zu meiner sozialrechtlichen Absicherung beachten?

Wochenblatt-Leser Niklas C. fragt: Ich pflege meinen Vater (Pflegegrad 2). Welche Leistungen kann er beantragen? Wer kann uns beraten und was muss ich zu meiner sozialrechtlichen Absicherung beachten?

Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Leistungen: Pflegen Sie als Familienangehöriger Ihren Vater zu Hause, kann er Pflegegeld für häusliche Pflege im Pflegegrad 2 in Höhe von 316 € sowie einen zusätzlichen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € erhalten.

Er kann das Pflegegeld auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren, also für bestimmte Teile der Pflege einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag für ambulante Sachdienstleistungen beläuft sich bei Pflegegrad 2 auf 724 € pro Monat. Je nachdem zu welchem Anteil Dienstleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, wird dann das Pflegegeld prozentual gekürzt.

Fallen Sie als private Pflegeperson vorübergehend aus (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit), übernimmt die...