Junge Familie wie absichern?

Unser Sohn, 38, Nebenerwerbslandwirt, hat eine Frau geheiratet, die zwei Kinder mit in die Ehe brachte. Sie haben auch zwei gemeinsame Kinder (7 und 5 Jahre). Unser Verhältnis zur Schwiegertochter und allen Kindern ist sehr gut. Wie kann unser Sohn, der Hof­eigentümer, seine Familie absichern, falls ihm etwas zustößt?

Ihr Sohn als Eigentümer des Hofes muss sich darum kümmern, dass seine Ehefrau und Kinder abgesichert sind.

Was würde gesetzlich passieren, falls Ihr Sohn etwa durch einen Unfall versterben sollte? Wir gehen davon aus, dass Ihr Sohn einen Hof im Sinne der Höfeordnung besitzt. Sie bestimmt, dass der Hof im Erbfall (Tod des Sohnes) zusammen bleibt, der Hof wird einheitlich vererbt. In erster Linie erben die Kinder, sodass im Fall Ihres Sohnes nicht dessen Ehefrau, sondern eines der beiden leiblichen Kinder Ihres Sohnes den Hof erben würde. Da beide Kinder den Hof aber noch nicht bewirtschaften und keine landwirtschaftliche Ausbildung haben, erbt das älteste Kind. In Ihrem Landkreis gilt das Ältestenrecht.

Doch das siebenjährige Kind ist noch zu jung,...