Wochenblatt-Leser Klaus F. fragt: Meine Frau und ich haben eine kleine Hofstelle und verkaufen Eier. Ich beziehe die landwirtschaftliche Alterskassenrente. Leider kommen wir insgesamt finanziell nur schwer über die Runden. Unser Wohnhaus ist nicht modernisiert. Auf welche staatlichen Leistungen hätten wir Anspruch – Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung? Gäbe es weitere?
Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gezahlt. Mietzuschuss erhalten Personen, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Ein Lastenzuschuss wird an Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben. Maßgeblich für den Anspruch und die Höhe der Leistungen ist unter anderem das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Das Bürgergeld kann erhalten, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, wenn andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld usw.) nicht ausreichend sind. Mit dem Bürgergeld soll den Berechtigten ermöglicht werden, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung besonders auf die Arbeitsuche oder Qualifizierung zu konzentrieren.
Grundsicherung im Alter
Da Sie bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben, kommt das Bürgergeld nicht mehr in Betracht. Stattdessen kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen, die gezahlt wird, wenn entweder die Regelaltersgrenze erreicht ist oder dauerhaft volle Erwerbsminderung vorliegt. Erforderlich ist weiter die Bedürftigkeit nach den sozialrechtlichen Regeln. Dazu gehört beispielsweise eine Schonvermögensgrenze von 10.000 € sowie weitere Angemessenheitsprüfungen, etwa beim Wert eines vorhandenen Pkw. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung. Der Antrag ist beim Sozialamt (Abteilung Grundsicherung) zu stellen.
Als weitere Möglichkeit kommen noch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht (Sozialhilfe), die allerdings wiederum ausgeschlossen sind, wenn Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen werden.
Zu den genannten Möglichkeiten berät das Sozialamt.
Zur Verbesserung der Wohnsituation (etwa Barrierenreduzierung, Energieeffizienz) gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Allerdings setzen solche Förderungen zumeist einen gewissen Eigenanteil voraus oder erschöpfen sich in vergünstigten Krediten. Beides dürfte nach Ihren Schilderungen nur schwerlich in Betracht kommen.
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(Folge 14-2023)