Gleicher Beitrag, weniger Leistung

Ich bin 66 Jahre alt und beziehe eine Rente der Alters­kasse. Da es keinen Hofübernehmer gibt, bewirtschafte ich den Betrieb weiter und muss daher auch weiterhin meine vollen Beiträge an die Berufsgenossenschaft (BG) zahlen. Jetzt habe ich gehört: Falls ich erwerbsunfähig werde, würde ich eine deutlich geringere Verletztenrente erhalten. Stimmt das? Müsste ich dann nicht auch einen niedrigeren Beitrag zahlen, damit es gerecht bleibt?

Beitrag orientiert am Risiko: Die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zählt zu den Pflichtver­sicherungen, denen Sie als Unternehmer kraft des Gesetzes ange­hören. Die Beiträge setzen sich aus einem Grundbeitrag und einem risiko­orientierten Beitrag zusammen, wobei der Beitragsmaßstab so ausgestaltet ist, dass gleich aufgestellte Betriebe auch gleich hohe Beiträge zahlen. Kurz gesagt: Die von Ihnen angesprochene Gerechtigkeit soll gewährleistet werden, indem Betriebe mit gleichem Risiko für Unfälle und Berufskrankheiten gleich hohe Beiträge zahlen. Die Beiträge richten sich hingegen nicht nach den zu erwartenden Leistungen im Versicherungsfall. Das ist gesetzlich ausdrücklich so vorgesehen und wird durch die Einteilung in Risikogruppen umgesetzt.

Was ist alles abgesichert? Abgesichert sind über die Berufsgenossenschaft die Risiken aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ist ein sogenannter Leistungsfall eingetreten, haben die Versicherten Anspruch auf verschiedene Leistungen, beispielsweise Rehamaßnahmen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und – die Ange­hörigen – im Todesfall. Landwirtschaftliche Unternehmen haben...