Freiwillig in LKK und LAK versichern

Leserfrage: Bislang war ich Pflichtmitglied. Kann ich in der Landwirtschaftlichen Kranken- (LKK) und Alterskasse (LAK) bleiben? Wie wird der Beitrag berechnet?

Wochenblatt-Leser Michael V. fragt: Als Mitunternehmer einer GbR bin ich seit vielen Jahren Pflichtmitglied in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Die GbR geben wir auf. Kann ich in der Landwirtschaftlichen Kranken- (LKK) und Alterskasse (LAK) bleiben? Wie wird der Beitrag berechnet? Sollte ich in eine gesetzliche Krankenkasse und Rentenversicherung wechseln? Mir fehlen noch 15 Beitragsmonate. Wo gibt es eine Beratung?

Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Endet eine Pflicht- oder Familienversicherung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), werden Sie im Anschluss automatisch weiterversichert. Die Anschlussversicherung als freiwilliges Mitglied wird von der LKK nur dann nicht durchgeführt, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen zu einer der wählbaren gesetzlichen Krankenkassen wechseln oder eine anderweitige Absicherung im...