Wochenblatt-Leserin Daniela U. fragt: Seit 20 Jahren beziehe ich (55 Jahre) eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente aus meiner befreienden Lebensversicherung zur LAK. Jetzt möchte ich die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfülle ich. Es ist noch eine weitere Erkrankung hinzugekommen. Mein Grad der Behinderung beträgt 60 %. Kann ich den Antrag stellen?
Jörg Uennigmann, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
- teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind (sogenannte persönliche Voraussetzungen) und
- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt haben sowie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren verfügen (sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen). Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vor Eintritt der teilweisen bzw. vollen Erwerbsminderung erfüllt sein. Nach Ihren Angaben ist das bei Ihnen gegeben.
Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Falls erst mit Hinzutreten der neuen Erkrankung auch die persönlichen Voraussetzungen eingetreten sind, würde insgesamt ein Rentenanspruch bestehen. Besprechen Sie diese Frage zunächst mit Ihrem Hausarzt, um eine Einschätzung hierzu zu bekommen. Anschließend helfen Ihnen Rentenberater oder die sozialrechtliche Beratung des WLV bei den rechtlichen Fragestellungen bzw. dem eigentlichen Rentenantrag. In dem anschließenden Verfahren werden dann die medizinischen Fragen anhand ärztlicher Befundberichte, Gutachten und eventuell Reha-Entlassungsberichten geprüft.
Einen direkten Zusammenhang zwischen GdB (Grad der Behinderung) und Erwerbsminderungsrente gibt es übrigens nicht. Beide sind eigenständig zu betrachten, sodass Ihr GdB keinen Hinweis auf die Erfolgsaussichten eines Rentenantrages gibt.
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(Folge 2-2023)