Erwerbsminderung und Einkommen aus PV-Anlage

Leserfrage: Ich werde 64, bin 50 % schwerbehindert und Nebenerwerbslandwirt. Ich bin auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Ich habe eine ­ PV-Anlage, die 20  000 € im Jahr einbringt. Wenn ich Frührentner wäre, werden die Einnahmen aus der PV-Anlage komplett angerechnet?

Wochenblatt-Leser Michael D. fragt: Ich werde 64, bin 50 % schwerbehindert und Nebenerwerbslandwirt. Ich bin auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Ich habe eine ­PV-Anlage, die 20.000 € im Jahr einbringt. Wenn ich Frührentner wäre, werden die Einnahmen aus der PV-Anlage komplett angerechnet?

Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Wir gehen in Ihrem Fall davon aus, dass Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung gesetzlich kranken- und rentenversichert sind und als Rentner im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gesetzlich pflichtversichert sein werden.

Gesetzliche Rentenversicherung

In der Tat findet bei vorzeitigen Renten, dazu gehören auch die Renten wegen vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung, eine Hinzuverdienstbetrachtung für Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen statt. Zum Arbeitseinkommen zählen auch die Einkünfte aus Photovoltaik.

Bei der vollständigen Erwerbsminderung gilt 2022 noch eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 € im Jahr, bei der teilweisen Erwerbsminderung wird die Grenze individuell berechnet. Sie orientiert sich an Ihrem höchsten Gehalt aus den vergangenen 15 Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt 2022 mindestens 15.989,40 €. Überschießende Einkünfte werden jeweils zu 40 % auf die Rente...