EM-Rente: Beitragspflicht zur LKK und LAK?

Leserfrage: Ich (55 Jahre) habe 8,5 ha Vertragsnaturschutz- und 7 ha Ackerflächen. Wegen auslaufendem Krankengeld beantrage ich eine EM-Rente. Werde ich beitragspflichtig bei der LAK bzw. LKK?

Wochenblatt-Leser Simon T. fragt: Ich (55 Jahre) habe 8,5 ha Vertragsnaturschutz- und 7 ha Ackerflächen, die verpachtet sind. Wegen auslaufendem Krankengeld beantrage ich eine Erwerbsminderungs­rente. Werde ich beitragspflichtig bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. Krankenkasse? Ich bin noch freigestellt, weil ich außerhalb der Landwirtschaft tätig bin.

Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Versicherungspflicht: Sowohl in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) als auch in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) besteht für Unternehmer, die einen landwirtschaftlichen Betrieb oberhalb der Mindestgröße bewirtschaften (etwa 8 ha LN oder 75 ha FN) grundsätzlich Versicherungspflicht. Ausnahmsweise können anderweitige Versicherungen vorrangig sein oder Versicherungsfreiheit oder ein Befreiungstatbestand vorliegen. Mit den bewirtschafteten 8,5 ha LN liegen Sie...