Elf Beitragsjahre nachentrichten?

Meine Ehefrau ist 54 und seit 1983 berufstätig. Sie hat sich von 1997 bis 2017 um unsere drei Kinder gekümmert. Dadurch fehlen ihr elf Beitragsjahre in der Rentenversicherung, die wir nachentrichten möchten. Eine Beraterin meinte, es gebe ein Schlupfloch im Rentensystem für die Nachentrichtung. Stimmt das?

Freiwillig in der Rentenversicherung Versicherte können noch bis 31. März 2021 Beiträge für das Jahr 2020 nachzahlen. Diese Möglichkeit kann zum Beispiel für Selbstständige oder Landwirte interessant sein, um einen Rentenanspruch in diesem System überhaupt erst zu erwerben, oder Beitragszeiten zu „retten“, die für sich genommen die erforderliche Wartezeit für eine Regelaltersrente (fünf Jahre) nicht erfüllen. Gleiches gilt häufig für Frauen, die nur die Kindererziehungszeiten für ein Kind erhalten haben (siehe Folge 7/2021).

Wir gehen davon aus, dass Ihre Frau heute wieder beschäftigt, also pflichtversichert,...