Ehefrau soll Hof pachten

Krankheitsbedingt wurde ich zu 100 % als schwer-behindert eingestuft. Der WLV-Berater meinte, ich solle Erwerbsminderungsrente beantragen und den Hof an meine Frau verpachten. Sie arbeitet in Teilzeit außerhalb der Land-wirtschaft und ist von der Alterskasse befreit. Was müssen wir beachten?

Ihre Ehefrau würde mit Übernahme des Hofes als Unternehmerin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) versicherungspflichtig werden. Die bisher ausgesprochene Befreiung bezieht sich auf ihren Status als Ehegatte eines Unternehmers. Ihre Frau kann sich aber, soweit sie weiter...