Ihre Ehefrau würde mit Übernahme des Hofes als Unternehmerin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) versicherungspflichtig werden. Die bisher ausgesprochene Befreiung bezieht sich auf ihren Status als Ehegatte eines Unternehmers. Ihre Frau kann sich aber, soweit sie weiter Arbeitsentgelt von mehr als 4800 € im Jahr erzielt, erneut von der Versicherungspflicht bei der LAK befreien lassen.
Grundsätzlich wird Ihre Frau als zukünftige Bewirtschafterin des Hofes auch bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherungspflichtig. Gleichzeitig ist sie als Arbeitnehmerin jedoch in der allgemeinen Krankenversicherung versichert. Letzteres gilt nach Übernahme des Betriebes aber nur dann, wenn die landwirtschaftliche selbstständige Tätigkeit nicht als hauptberuflich angesehen wird. Dies wird durch einen Vergleich des zeitlichen Einsatzes und des jeweiligen Einkommens aus beiden Tätigkeiten ermittelt.
(Folge 4-2019)