Rürup-Verträge, auch Basisrente genannt, werfen für die Mittler sehr attraktive Provisionen ab und werden von diesen daher gerne empfohlen. Das starke Eigeninteresse des Vertriebs führt jedoch leider häufig dazu, dass potenzielle Kunden nicht über die Nachteile von Rürup-Verträgen aufgeklärt und auch ansonsten schlecht bzw. falsch informiert werden. Vielmehr konzentrieren Vermittler das Interesse von Kunden auf „hohe Steuervorteile“ der Basisrente. Dabei handelt es sich um eine reine Steuerverlagerung, da die spätere Rente ja der Besteuerung unterliegt.
Zu den erheblichen Nachteilen der Basisrente gehört auch, dass Sie einen Rürup-Vertrag nicht auflösen und Ihr Geld nicht zurückverlangen können. Selbst dann nicht, wenn Sie in Not geraten und das Geld zum Beispiel wegen schwerer Krankheit dringend bräuchten. Sie können lediglich auf weitere Einzahlungen verzichten und dann die spätere Rente abwarten.
Es gibt jedoch zwei Strohhalme, um doch wieder an Ihr Geld zu kommen:
- Schadenersatz: Nach einem aktuellen Urteil des OLG Celle (Az. 8 U 26/19) können Sie den Vermittler oder den Versicherer wegen fehlender Aufklärung verklagen, wenn Ihnen die Nachteile dieses Vertragstyps verschwiegen wurden. Heikel ist bei diesem Weg die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren, die ab Kenntnis des Kunden von der Unkündbarkeit des Vertrages zu laufen beginnt.
- Rückabwicklung: Rürup-Verträge können auch wegen einer fehlerhaften Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrung unwirksam sein. Dieser formale Mangel kommt häufig vor und ermöglicht den Vertrag rückabwickeln zu lassen. Sie erhalten so nicht nur Ihr Kapital plus bereits bezahlter Kosten zurück, sondern noch einen Nutzungsersatz, also eine Verzinsung auf das von Ihnen dem Versicherer überlassene Geld. Eine Rückabwicklung kann also sehr lukrativ sein. Sie hat zudem den Vorteil, dass sie nicht der kurzen Verjährungsfrist der erstgenannten Möglichkeit „Schadenersatz“ unterliegt.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, beide Möglichkeiten von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Manche bieten eine kostenlose Erstbegutachtung an, aus der Sie Ihre Erfolgschancen für Schadenersatz oder Rückabwicklung bereits ersehen können.
(Folge 8-2020)