Ausfallzeiten wie berechnen?

Einer meiner Mitarbeiter ist ehrenamtlich bei der Feuerwehr tätig. Für seine einsatzbedingten Fehlzeiten kann ich eine „Erstattung fortwährender Leistungen“ beantragen. Dazu muss ich die Stundenkosten angeben. Wie ermittle ich diese? Kann ich auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und den entgangenen Gewinn ansetzen?

Den Verdienstausfall Ihres Mitarbeiters ermitteln Sie, indem Sie den monatlichen Bruttolohn durch die monatlich zu leistenden Arbeitsstunden teilen.

Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet 40 Std./Woche (fünf Tage pro Woche) und verdient 1800 € brutto. Um die monatlichen Arbeitsstunden zu errechnen, multiplizieren Sie die Wochenarbeitsstunden mit 4,33 (jeder Kalendermonat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen). 40 Std./Woche x 4,33 Wochen/Monat = 173,2 Std./Monat. Im nächsten Schritt teilen Sie den...