Alterskasse: Alle Beiträge zurück?

Als Bäuerin, 55, habe ich 31 Monate in die Alterskasse eingezahlt. In der Rentenversicherung komme ich auf 157 Monate Pflichtbeiträge. Laut Alterskasse werde ich mit 65 Jahren eine Rente von 32,43 € beziehen. Weil ich bis zur Rente nichts mehr einzahle, möchte ich meine Beiträge zurückhaben, was die Alterskasse ablehnt. Meinen derzeit ausgeübten Minijob stocke ich um 4,9 % auf. Warum gibt es dies nicht in der Alterskasse?

Für eine spätere Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) werden nur die dort gezahlten Beiträge berücksichtigt. Die Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung haben nur deshalb Bedeutung, weil Sie damit die erforderliche Wartezeit für eine Altersrente der Alterskasse in Höhe von 180 Monaten erreichen. Sie wirken sich nicht rentenerhöhend aus.

Das Gesetz sieht eine Erstattung der Beiträge an die LAK nur dann vor,...