Als Rentner in der LKK bleiben?

2014 bin ich vorzeitig in Rente gegangen. Seit dieser Zeit bewirtschafte ich meinen 18-ha-Hof wieder selbst. Bis 2014 war ich als Arbeitnehmer in der AOK versichert, jetzt bin ich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Ab Oktober verpachte ich den Hof. Kann ich als Rentner in der LKK bleiben?

Als Bezieher einer gesetzlichen Rente sind Sie grundsätzlich in der allgemeinen Krankenversicherung (etwa AOK, Barmer, Techniker) versicherungspflichtig. Daneben besteht allerdings als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes in einer Mindestgröße von 8 ha LN eine weitere Versicherungspflicht bei der LKK. Diese ist vorrangig. Da Sie derzeit Ihren 18-ha-Hof...