Grundsätzliche Voraussetzung für eine Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) und Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) ist die Bewirtschaftung eines Betriebes mit einer Mindestgröße von 8 ha LN (Acker, Grünland) oder 75 FN (Forstfläche). Pachten Sie nun 15 ha Grünland dazu, liegt bei einer Bewirtschaftung von 19 ha Grünland die Voraussetzung vor.
Das bedeutet: Sie werden bei der LKK versicherungspflichtig. Der Krankenkassenbeitrag dürfte bei rund 200 €/Monat liegen, zusätzlich wird ein Beitrag zur Pflegekasse von etwa 25 €/Monat fällig. Auch müssten Sie von Ihrer gesetzlichen Rente weiterhin den bisherigen Beitrag an die Krankenkasse zahlen.
Trotz Erreichens der Mindestgröße werden Sie aber nicht versicherungspflichtig bei der Alterskasse. Denn dort sind nur Landwirte bis zum 65. Lebensjahr versicherungspflichtig, genauer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.