10-Jahres-Frist bei Nießbrauch?

Meine Mutter hat mir 2008 ihr Sechsfamilienhaus überschrieben und sich den Nießbrauch vorbehalten. Sie erhält die Mieten, bezahlt aber auch alle Rechnungen. Ich habe eine Schwester, die sich im betreuten Wohnen befindet. Sie soll am Erbe nur begrenzt beteiligt werden. Sonst würde der Landschaftsverband hohe Forderungen stellen. Kann meine Schwester nach Ablauf der 10-Jahres-Frist noch Ansprüche erheben, weil meine Mutter das Nießbrauchrecht hat?

Diese Gefahr besteht in der Tat. Denn Ihrer Schwester stehen im Falle des Todes Ihrer Mutter „Pflichtteilsergänzungsansprüche“ zu. Ihre Schwester ist – wie Sie – ein Abkömmling Ihrer Mutter, folglich erbberechtigt. Ihre Mutter hat aber das Sechsfamilienhaus bereits zu Lebzeiten auf Sie zu Eigentum übertragen.

Dennoch hat Ihre Schwester Pflichtteilsergänzungsansprüche. § 2325 BGB bestimmt, dass, wenn der Erblasser (Ihre Mutter) einem Dritten eine Schenkung gemacht hat (Ihnen), der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen kann, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Fiktiv...