Keine Gebühr für Rechnung auf ­Papier

Mein Tierkörperbeseitiger fordert mich auf, Rechnungen künftig online im Kundenportal herunterzuladen. Sonst stellt er 3,50 € für den Versand per Post in Rechnung. Ist das rechtens?

Die Antwort auf die Frage lautet ganz klar Nein. Das hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2014 (Az.: III ZR 32/14) entschieden und in einer weiteren Entscheidung im Jahr 2017 bestätigt (Az.: III ZR 296/16). Damit sind Unternehmen, die nicht...