Zerstritten: Tochter enterben?

Leserfrage: Ich habe zwei Kinder und besitze einen Betrieb (25 ha) in der Höfeordnung, den meine Tochter gepachtet hat. Wir sind zerstritten. Sie wollte mich für unmündig erklären lassen. Kann ich meine Tochter enterben?

Wochenblatt-Leser Heinrich L. fragt: Ich habe zwei Kinder und besitze einen Betrieb (25 ha) in der Höfeordnung. Die Flächen sind seit 20 Jahren ver­pachtet. Aber auf 5 ha steht eine Sonderkultur. Diesen Betrieb hat meine Tochter von mir gepachtet. Wir sind zerstritten. Sie wollte mich für unmündig erklären lassen. Den Pachtvertrag habe ich gekündigt. Ich will die Sonderkultur nun mit meinem Sohn betreiben, er soll später alles bekommen. Kann ich meine Tochter enterben?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV , antwortet: Testament: Eine Enterbung bedeutet, dass Sie – beispielsweise durch ein Testament – eine andere Person zum Erben einsetzen und Ihre Tochter als Erbin nicht bedenken. Sie möchten, dass Ihr Sohn später alles erbt. Daher können Sie einfach ein kurzes Testament errichten, in welchem Sie bestimmen, dass Ihr Sohn Ihr...