Wohnrecht ohne Nebenkosten?

Die Schwester meines Mannes (Hofbesitzer) lebt in einer separaten Wohnung bei uns auf dem Hof. Sie hat ein lebenslanges Wohnrecht. Sie zahlt bislang nur ihre Telefonrechnung, aber nichts für Heizung oder Strom. Können wir fordern, dass sie alle Nebenkosten (wie ein Mieter) zahlt? Für wie viele Jahre können wir das Geld rückwirkend fordern?

Wir gehen davon aus, dass bei der Übertragung des Hofes auf Ihren Mann und Eintragung des Wohnrechts zugunsten Ihrer Schwägerin zu den Nebenkosten nichts vereinbart wurde.

In diesem Fall gilt gesetzlich nach § 1093 BGB das Folgende: Der Wohnungsberechtigte...