Wie darf der Notar abrechnen?

Im Hofübergabevertrag haben wir unter anderem den Erbanspruch der weichenden Erben geregelt. Welchen Wert darf der Notar bei seiner Kostenrechnung ansetzen: den 1,5-fachen oder den vierfachen Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes?

Die Rechtslage ergibt sich aus § 48 des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Dort heißt es:

„Im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle an eine oder mehrere natürliche Personen einschließlich der Abfindung weichender Erben beträgt der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Sinne des Bewertungsgesetzes höchstens das Vierfache des letzten Einheitswerts …, wenn erstens die unmittelbare Fortführung des Betriebs durch den Erwerber selbst beabsichtigt ist und zweitens der...