Wer zahlt für die Trauerfeier?

Leserfrage: Unser Vater ist verstorben. Ich habe Generalvollmacht, jedoch ist mein Bruder Alleinerbe. Geregelt ist, dass er für die Beerdigungskosten aufkommt. Aber er will niemand einladen. Darf ich das eigenmächtig veranlassen?

Wochenblatt-Leserin Franziska L. fragt: Unser Vater ist verstorben. Ich habe die Generalvollmacht, jedoch ist mein Bruder Alleinerbe. Geregelt ist, dass er für die Beerdigungskosten aufkommt. Aber er will weder Trauergäste einladen noch Karten verschicken oder eine Todesanzeige in der Zeitung schalten. Darf ich das eigenmächtig veranlassen und die Kosten von Vaters Konto bezahlen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Voraussetzung ist zunächst, dass Ihre Vollmacht fortbesteht.

Juristisch basiert die Vollmacht auf einem Auftrag Ihres Vaters an Sie und besteht solange wie der Auftrag. Der Tod des Auftraggebers führt nicht automatisch zum Erlöschen der Vollmacht. Jedoch kann ein Auftrag jederzeit widerrufen werden. Ihr Bruder als Alleinerbe hat also die Möglichkeit, Ihre General­vollmacht zu widerrufen. Das ist in Ihrem Fall offenbar noch nicht passiert.

Sie teilen mit, Sie hätten sich mit Ihrem Bruder darauf verständigt, dass er die Beerdigungskosten trägt. Das ergibt sich aber auch aus dem Gesetz: § 1968 BGB bestimmt, dass der Erbe die Beerdigungs­kosten trägt.

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