Wochenblatt-Leser Michael B. in P. fragt: Meine Schwiegereltern sind verstorben. Schwiegermutter hatte zwei Kinder aus erster Ehe: meine Frau und ihre Schwester. Gemeinsame Kinder hatten meine Schwiegereltern nicht. Schwiegervater setzte die zwei Töchter seiner Ehefrau in seinem Testament zu Erben ein. Haben die noch lebenden Geschwister meines Schwiegervaters erbrechtliche Ansprüche?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, kann Auskunft geben: Das ist nicht der Fall. Erbrechtlich berechtigt sind zunächst diejenigen Personen, die in dem Testament Ihres Schwiegervaters zu Erben eingesetzt wurden. Das sind die zwei Kinder Ihrer Schwiegermutter – also Ihre Frau und Ihre Schwägerin.
Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt
Darüber hinaus kommen sogenannte Pflichtteilsrechte in Betracht. Pflichtteilsberechtigt sind aber nicht alle Anverwandten, sondern nur die jeweiligen Ehepartner, Abkömmlinge und Eltern. Geschwister gehören nicht dazu.
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(Folge 23-2023)