Wenn Pflege, dann Eigenheim an Sohn verkaufen?

Leserfrage: Können wir unser Haus an unser Kind verkaufen, damit das Haus nicht für die Begleichung der Pflegekosten verwendet wird?

Wochenblatt-Leser Franz M. in A. baute vor 27 Jahren baute mit seiner Frau ein neues Haus. Ihrem Sohn haben sie im Jahr 2017 im Dachgeschoss ein Wohnungsrecht eingerichtet. Eigentümer des Hauses sind seine Frau und er. Was passiert, wenn sie in ein Pflegeheim kämen und ihre Ersparnisse aufgebraucht wären? Sie wollen nicht, dass das Haus in Gefahr gerät. Sollten sie es an den Sohn verkaufen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Sofern Sie altersbedingt in ein Pflegeheim müssen, entstehen naturgemäß hohe monatliche Kosten. Je nach Pflegegrad beteiligt sich die soziale Pflegeversicherung an den Kosten. Den Rest müssen Sie – solange Sie über die entsprechenden Mittel verfügen – selbst bezahlen.

Immobilie finanziert Heimkosten

Selbst wenn Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind, sind Sie noch Eigentümer des Hauses. Solange die Immobilie selbst genutzt wird (durch den anderen Ehegatten), gehört sie zum Schonvermögen. Ist die Immobilie aber auch von dem anderen Ehepartner nicht mehr ­bewohnt, wird sie ebenfalls zur...