Wochenblatt-Leser Jan I. fragt: Unser Hof ist in der Höferolle, 18 ha, Nebenerwerb. Laut Hofübergabevertrag haben meine Eltern Anspruch auf Hege und Pflege sowie freies Wohnen beschränkt bis maximal Pflegestufe 1. Meine Mutter ist verstorben, mein Vater pflegebedürftig. Er wohnt mit der Pflegekraft im Haus. Kann ich ab dem Tod meiner Mutter Kosten für die Unterbringung, quasi eine Warmmiete, vom Vater verlangen?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Offenbar verstehen Sie die Formulierung in Ihrem Hofübergabevertrag so, dass sowohl Hege und Pflege wie auch kostenfreies Wohnen beschränkt sind auf die Pflegestufe 1. Doch dies ist ein Missverständnis.
Zwar liegt uns Ihr Hofübergabevertrag nicht vor, doch wird man ihn gewiss so verstehen müssen, dass Hege und Pflege begrenzt sind auf die Pflegestufe 1, nicht aber das freie Wohnen. Zum einen wäre es sinnwidrig, wenn Ihre Eltern mit Ihnen vereinbart hätten, dass sie nur bis zur Pflegestufe 1 (bzw. Pflegegrad 1 oder 2) bei Ihnen wohnen dürften. Wo sollten sie dann hin? Das Wohnen selbst wird also nicht begrenzt gewesen sein.
Aber auch die Kostenfreiheit wird nicht auf die Pflegestufe 1 begrenzt worden sein. Aus welchem Grund sollte diese ab Pflegestufe 1 aufgehoben sein, sodass Ihre Eltern dann eine Miete zu zahlen hätten?
Zeitlebens kostenfreie Wohnung
Sie können also keine Warmmiete von Ihrem Vater verlangen, denn man wird Ihren Hofübergabevertrag so verstehen müssen, dass zeitlebens Sie den Eltern (jetzt Ihrem Vater) kostenfrei eine Wohnung zur Verfügung stellen. So ist es in der Landwirtschaft üblich. Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass Ihre Eltern Ihnen den 18-ha-großen Hof, ein ganz erhebliches Vermögen, praktisch unentgeltlich übertragen haben. Die Gegenleistung besteht nur in dem lebenslänglichen kostenfreien Wohnen, wahrscheinlich einer monatlichen kleinen Rente sowie dem Anspruch auf Hege und Pflege bis zur Pflegestufe 1. Das ist der Inhalt des landwirtschaftlichen Nachfolgemodells, wodurch der Hof erhalten und seine zukünftige Bewirtschaftung ermöglicht werden soll, indem der Hofübernehmer möglichst wenig mit finanziellen Lasten belastet wird. In anderen europäischen Ländern wird der Hof an den Nachfolger verkauft. Dies führt zu einer deutlich erhöhten Belastung des Hofübernehmers. Daher ist es nur recht und billig, dass Sie Ihrem Vater zeitlebens keine Warmmiete abverlangen.
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(Folge 25-2023)