Wann muss Hoferbe wirtschaftsfähig sein?

Leserfrage: Meine Mutter ist Eigentümerin eines kleinen Hofes in der Höfeordnung. Ich bin wohl nicht wirtschaftsfähig – kann ich des­halb nicht erben? Meine Mutter will nur vererben – also per Testament.

Wochenblatt-Leser Stefan S. fragt: Meine Mutter, Witwe, ist Eigentümerin eines kleinen Hofes in der Höfeordnung. Fast alle Flächen sind seit über 15 Jahren verpachtet. Nun will meine Mutter festschreiben, dass ich den Hof erbe und mein Bruder das Einfamilienhaus meiner Mutter im Nachbardorf. Weder meine Frau, noch ich, noch mein Bruder oder ein Familienmitglied haben eine landwirtschaftliche Ausbildung. Ich bin wohl nicht wirtschaftsfähig – kann ich des­halb nicht erben? Meine Mutter will nur vererben – also per Testament.

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Zu Recht gehen Sie davon aus, dass nach den Bestimmungen der Höfeordnung grundsätzlich nur wirtschaftsfähige Personen als Hofnachfolger in Betracht kommen. Davon gibt es aber auch Ausnahmen. § 7 Absatz 1 Satz 1 Höfeordnung bestimmt ausdrücklich, dass der Eigentümer (hier also Ihre Mutter) den Hoferben durch Verfügung von Todes wegen (zum ­Beispiel Testament) frei bestimmen kann oder ihm den Hof im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Übergabevertrag) übergeben kann. Weiter...