Vom verstorbenen Neffen erben?

Leserfrage: Mein Neffe ist Anfang des Jahres verstorben. Hof, Haus und Bargeld hat er an zwei nicht mit ihm verwandte Personen durch Testament vermacht. Habe ich Anspruch auf seine Fahrzeuge?

Wochenblatt-Leser Gerhard P. fragt: Mein Neffe ist Anfang des Jahres verstorben. Sein Vermögen – einen Hof, ein Haus und Bargeld – hat er an zwei nicht mit ihm verwandte Personen durch ein Testament vermacht. Außerdem besaß er ein Auto und ein Motorrad. Die Fahrzeuge wurden nicht im Testament genannt. Habe ich als sein nächster Verwandter Anspruch auf die Fahrzeuge?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Bei der Auslegung von Testamenten ist der Wille des Erblassers zu erforschen. Was hat er gemeint? Nach § 2084 BGB gilt das Prinzip der Auslegung zugunsten der Wirksamkeit, das heißt, es soll im Zweifel diejenige Auslegung vorgezogen werden, bei welcher die letztwillige Verfügung Erfolg haben würde.

In Ihrem Fall hat der Erblasser in seinem Testament das wesentliche Vermögen aufgelistet, nämlich den Hof, das Haus und das Barvermögen. Demgegenüber hat er das Auto...