Verfällt das Dauerwohnrecht?

Leserfrage: Erlischt das vererbbare Dauerwohnrecht automatisch, wenn wir niemanden als Erben bestimmen?

Wochenblatt-Leserin Irene F. in K. fragt: Wir haben unseren Betrieb an unseren Sohn übergeben. Mein Mann und ich haben uns ein vererbbares Dauer­wohnrecht vorbehalten – dies im Hinblick auf unsere Tochter. Nun möchten wir es nicht mehr an sie übertragen. Wenn das vererbbare Dauerwohnrecht an niemanden vererbt wird, fällt es dann automatisch an den Hof zurück?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Das ist nicht der Fall. Das Dauerwohnrecht ist in § 31 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt. Danach kann...