Tochter psychisch krank: Wie sollen wir die Erbfolge regeln?

Mein Mann und ich, beide über 70, haben einen kleinen Hof und halten etwas Vieh zur Eigenversorgung. Der Hof ist nicht in der Höfeordnung. Außerdem haben wir noch eine weitere Immobilie. Von unseren zwei Töchtern ist eine psychisch krank und regelmäßig stationär in Behand­lung. Wir wollen unsere kranke Tochter absichern. Sie hat eine Betreuerin in Geldangelegenheiten, diese betreut sie aber nicht immer in ihrem Sinne. Wie sollen wir die Erbfolge im Sinne aller Beteiligten regeln?

Sie sollten sich zunächst überlegen, wer Ihre Erben werden sollen und wer was bekommen soll. Soweit eine Tochter nicht Erbin wird, steht ihr nach dem Tod beider Elternteile ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch gegenüber dem Erben auf eine Geldzahlung. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und der hälftigen Erbquote.

Der für Sie wichtigste Aspekt Ihrer Frage ist aus meiner Sicht die Erkrankung Ihrer Tochter. Ich nehme an, dass Ihre Tochter chronisch ­erkrankt ist und dauerhaft für sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet sein wird. Soweit Ihre Tochter durch eine Erbschaft vermögend wird und mehr als 25.000 € erbt, muss Ihre Tochter die Betreuungskosten, sowohl für das amtsgerichtliche Betreuungsverfahren als auch...