Testament oder Erbvertrag?

Ich bin verheiratet, habe drei Kinder und will mein Erbe regeln. Es geht um einen Hof im Sinne der Höfeordnung, zudem besitze ich hoffreies Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Erbbaugrundstücke) von etwa 2 Mio. €. Soll ich ein Testament oder einen Erbvertrag machen? Mit welchen Kosten für den Notar muss ich rechnen?

Ihre Entscheidung ist sinnvoll. Angenommen, Sie sterben und es liegt keine letztwillige Verfügung vor, dann werden Sie von einer Erbengemeinschaft beerbt. Sie besteht zu 1/2 aus Ihrer Ehefrau, zu je 1/6 aus Ihren drei Kindern. Dabei unterstellen wir, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind.

Immobilien, Wertpapiere und Erb­baugrundstücke gehören nicht zum Hof im Sinne der HöfeO. Sie fallen in die Erbengemeinschaft. Streitigkeiten können unter den Miterben aus vielen Gründen entstehen. Mit einem Testament oder Erbvertrag schaffen Sie „klare Verhältnisse“. Hinsichtlich des Hofes erbt zwar keine Erbengemeinschaft, sondern es gibt...