Testament: Notar oder per Hand?

Ich bin kinderlos, habe nur eine Schwester, die einen Sohn und eine Tochter hat. Weil von ihnen niemand wirtschaftsfähig ist, habe ich den Hofvermerk von einem Notar löschen lassen. Er will jetzt auch ein Testament für mich verfassen. Darin könnte ich mein Vermögen zu gleichen Teilen auf meine Verwandten verteilen. Würde ein handgeschriebenes Testament nicht reichen?

Vermutlich sind Ihre Eltern verstorben, Sie haben nur eine Schwester mit den zwei Kindern. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht nötig gewesen, den Hofvermerk zu löschen. Es ist zwar richtig, dass nur ein wirtschaftsfähiger Erbe Hoferbe werden kann, doch die gesetzliche Hoferbenordnung reicht nur bis zur Seitenlinie.

In erster Linie erben einen Hof im Sinne der Höfeordnung die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge. In zweiter Linie erbt der Ehegatte, in dritter Linie erben die Eltern, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt. Erst in vierter Linie kommen schließlich die Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge zum Zuge.

Ist von diesen Personen niemand wirtschaftsfähig, vererbt sich der Hof nach...