Pflegebedürftig: Übergabevertrag ändern?

Leserfrage: Wir haben den Hof übertragen. Es wurden lebenslängliches Wohnungsrecht und monatliche Rente vereinbart. Können wir den Übergabevertrag wegen möglicher Heimunterbringung anpassen?

Wochenblatt-Leserin Marianne B. fragt: Wir haben unseren Hof vor zehn Jahren auf unsere Tochter übertragen. Es wurden ein lebenslängliches Wohnungsrecht und eine monatliche Rente vereinbart. Nun ist mein Mann an Parkinson erkrankt und wir überlegen, den Übergabevertrag im Hinblick auf eine eventuelle Unterbringung in einem Pflegeheim anzupassen. Ist das möglich?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Das ist natürlich der Fall: Einvernehmlich können Sie den Vertrag jederzeit abändern. Dazu bedarf es nicht einmal eines Notars. Es sei denn, es sind grundstücksbezogene Rechte...