Pachtvertrag kündigen?

1995 erbte ich von einer Tante den Hof. Ihr lediger Sohn hat bis zum 65. Lebensjahr das Nießbrauchsrecht. Ferner besteht für ihn ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof. 2013 hat der Sohn einen Pachtvertrag über Acker für weitere zehn Jahre für 350 €/ha abgeschlossen. Kann ich Ende 2015, wenn der Nießbrauch endet, den Pachtvertrag kündigen?

Ja, dazu sind Sie berechtigt. Zwar bestimmt § 1056 Abs. 1 BGB, dass der Eigentümer auch nach Beendigung des Nießbrauchsrechts grundsätzlich an den Vertrag gebunden ist, den der Nießbraucher über das Ende des Nießbrauchsrechts hinaus geschlossen hat....