Ohne Hofvermerk übertragen?

Unsere einzige Tochter soll den Hof, 5 ha, erben. Sie ist nicht wirtschaftsfähig im Sinne der Höfeordnung. Sollen wir den Hofvermerk löschen lassen? Wir haben fast alle Flächen verpachtet.

Ja. Zur Klarstellung und um Irritationen zu vermeiden, sollten Sie den Hofvermerk löschen lassen. Vorausschicken müssen wir, dass in Ihrem Fall ohnehin Zweifel an der Hofeigenschaft bestehen. Ihr Hof ist zwar mit 5 ha groß genug, um Hof im Sinne der Höfeordnung zu sein, weil der Wirtschaftswert offensichtlich größer als 5.000 € ist. Doch auch wenn der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, nimmt die Rechtsprechung bei verpachteten Höfen an, dass die Hofeigenschaft erloschen ist, wenn anzunehmen ist, dass der Eigentümer die Landwirtschaft dauerhaft einstellen wollte. Das kann in einer klaren Willensäußerung zum...