Ja. Zur Klarstellung und um Irritationen zu vermeiden, sollten Sie den Hofvermerk löschen lassen. Vorausschicken müssen wir, dass in Ihrem Fall ohnehin Zweifel an der Hofeigenschaft bestehen. Ihr Hof ist zwar mit 5 ha groß genug, um Hof im Sinne der Höfeordnung zu sein, weil der Wirtschaftswert offensichtlich größer als 5.000 € ist. Doch auch wenn der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, nimmt die Rechtsprechung bei verpachteten Höfen an, dass die Hofeigenschaft erloschen ist, wenn anzunehmen ist, dass der Eigentümer die Landwirtschaft dauerhaft einstellen wollte. Das kann in einer klaren Willensäußerung zum Ausdruck kommen, aber auch darin, dass die Ländereien verpachtet, die Hofstelle umgebaut und lebendes und totes Inventar veräußert wird.
Ist der Hofvermerk gelöscht, wird sich ein Gericht nach Ihrem Tode nicht mehr die Frage stellen, ob Ihre Tochter als Hofeserbin ausscheidet, weil sie nicht wirtschaftsfähig ist. Grundsätzlich setzt die Hoferbschaft die Wirtschaftsfähigkeit voraus. Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn kein Abkömmling wirtschaftsfähig ist und auch der Ehepartner nicht wirtschaftsfähig ist, kann der Hofeigentümer durch ein Testament oder einen Erbvertrag einen nicht wirtschaftsfähigen Abkömmling zum Hoferben bestimmen.
Wir wissen nicht, ob Ihre Ehefrau noch lebt und ob sie wirtschaftsfähig ist. Daher können wir nicht beurteilen, ob diese Ausnahme bei Ihnen in Betracht kommt. Doch noch einmal: Lassen Sie den Hofvermerk löschen, wird Ihre Tochter auf jeden Fall die Erbin Ihres Grundbesitzes. Nach der Wirtschaftsfähigkeit wird dann nicht mehr gefragt.
Hinzu kommt, dass Sie das Höferecht für die Erhaltung des Hofes nicht benötigen. Der Inhalt dieser Vorschriften ist zum einen, dass es nie eine Erbengemeinschaft, sondern stets nur einen Erben, den Hoferben, gibt, zum anderen, dass die weichenden Erben niedrig abgefunden werden.
In Ihrem Fall gibt es aber keine weiteren Kinder, die abzufinden sind. Daher muss Ihre Tochter nicht mit hohen Pflichtteilsansprüchen von Geschwistern rechnen, die am Verkehrswert bemessen würden.