Nur ein Kind soll das Bargeld erben

Wir haben den Hof an den Sohn übertragen. Die drei anderen Kinder wurden abgefunden und haben unterschrieben, dass sie keine Nachabfindungsansprüche stellen. Nun möchten wir, dass das vorhandene Bargeld nach unserem Tod ein Kind bekommen soll. Die Geschwister wären einverstanden. Wie können wir dies regeln?

Anlässlich der Übertragung des Hofes haben alle Kinder unterschrieben, dass sie abgefunden sind und keine Nachabfindungsansprüche stellen. Dieser Verzicht bezieht sich im Regelfall aber nur auf das Hofesvermögen, nicht auf das hoffreie Privatvermögen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Kinder zudem einen Verzicht ausgesprochen hätten für Erbansprüche nach dem Tod der Eltern bzw. des längstlebenden Elternteils.

Zunächst wäre zu prüfen, wer Eigentümer des Bargeldes ist, ob also das Bargeld Ihnen als Ehepaar je zu 1/2 zuzurechnen ist oder nur einem Ehepartner. Wird das Bargeld zum Beispiel im Haus verwahrt, ist es schwer zuzuordnen. Wenn das Geld jedoch auf...