Nießbrauchsrecht: Muss Sohn ausziehen?

Leserfrage: Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses und bewohne zwei Zimmer. Meine Eltern haben lebenslanges Nießbrauchsrecht am gesamten Wohnhaus. Kann ein Elternteil meinen Auszug verlangen?

Wochenblatt-Leser Meik H. fragt: Ich bin Eigentümer eines großen Einfamilienhauses, davon bewohne ich zwei Zimmer. Meine Eltern haben lebenslanges Nießbrauchsrecht am gesamten Wohnhaus. Was wäre, wenn einer meiner Eltern verlangt, dass ich das Haus verlasse? Geht das ohne die Zustimmung des anderen Elternteils?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Ihr Eigentumsrecht wird durch das Nießbrauchsrecht Ihrer Eltern beschnitten. Nach § 1030 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht der Inhalt des Nießbrauchsrechts darin, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung besteht, berechtigt ist, die Nutzungen der...