Nießbrauch weg?

Mein Vater, 91, hat den Nießbrauch an einer Fläche in Thüringen, worauf er nie verzichtet hat. Das Land hat er an meine Schwester und sie hat es auf ihren Sohn übertragen. Pächter der Fläche war immer eine Agrargesellschaft. Mein Neffe hat das Land Mitte 2014 an die Gesellschaft verkauft. Jetzt hat sie die Pachtzahlungen an meinen Vater eingestellt. Eine Notarin meinte, mit dem Verkauf sei der Anspruch meines Vaters erloschen.

Die Auskunft ist falsch! Als Nießbraucher ist Ihr Vater nach § 1030 BGB berechtigt, „die Nutzungen der Sache zu ziehen“. In Ausübung dieser Berechtigung hat er das Land verpachtet. Daher stehen ihm weiter die Pachteinnahmen zu.

Durch das Nießbrauchsrecht Ihres Vaters war das Eigentumsrecht Ihrer Schwester wie...