Nachabfindung bei PV-Anlage

Leserfrage: Wie wirkt sich die Verpachtung von Flächen für eine Photovoltaikanlage auf die Nachabfindungsansprüche weichender Erben aus?

Wochenblatt-Leser Claus U. in E. (63) hat zwei Geschwister. Vor 15 Jahren übernahm er den Hof. Diesen gibt er innerhalb der nächsten 20 Jahre an seine Kinder weiter. Die Flächen sind verpachtet. Lohnt es sich für ihn, Flächen für eine PV-Anlage zu verpachten? Wie sieht es im Erbfall und bei Nachabfindungsansprüchen aus?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, kann informieren: § 13 Abs. 4 der Höfeordnung bestimmt, dass der Hoferbe die weichenden Erben an dem Erlös beteiligen muss, wenn er inner­halb von 20 Jahren nach dem Erbfall oder der Hofübergabe (Datum der Umschreibung im Grundbuch) den Hof oder Teile davon auf andere Weise als land- oder forstwirtschaftlich nutzt und dadurch erhebliche Gewinne erzielt.

Beteiligung an PV-Anlage

Sie teilen nicht mit, in welcher Weise Sie bei dem Betrieb der PV-Anlage eingebunden werden sollen. Möglicherweise sollen Sie Dachflächen vermieten, damit der Investor dort ­eine eigene...