Mit Generalvollmacht Vaters Hof übertragen?

Leserfrage: Mein Vater hat den Hof seit Jahren verpachtet. Mein Bruder will, dass er eine Generalvollmacht zu seinen Gunsten unter­schrei­bt. Werden meine erbrechtlichen Ansprüche oder umgangen?

Wochenblatt-Leserin Hildegard H. fragt: Mein Vater (80, verwitwet) hat den Hof seit zwölf Jahren verpachtet. Mein Bruder will, dass Vater eine notarielle Generalvollmacht zu seinen Gunsten unter­schrei­bt, die auch für Grundstücksübertragungen gelten soll. Kann mein Bruder dann den Hof auf seine Frau oder eines seiner Kinder überschreiben? Werden meine erbrechtlichen Ansprüche oder die Höfeordnung umgangen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Übertragung auf Kinder?: Das ist in der Praxis durchaus möglich. Zu beachten ist zwar § 181 BGB. Nach dieser Vorschrift kann Ihr Bruder nicht als Vertreter des Vaters mit Personen Geschäfte tätigen, die er selbst vertritt. Das sind die Kinder, die von Ihrem Bruder als Vater gesetzlich vertreten werden. Jedoch wird in der Praxis oft vereinbart, dass dies nicht gelten...