Landverkäufe: Nachabfindung?

2009 habe ich den Hof (Höfeordnung) an unseren Sohn übertragen. Unsere zwei Töchter wurden mit je 18.000 € abgefunden. Damals haben sie auf Nachabfindung verzichtet, falls der Hof umgestellt wird (etwa Biogas). Doch der Verzicht gilt nicht für Verkäufe. Nun hat der Sohn 25 von 40 ha und das Inventar zwecks Schuldentilgung veräußert. Können die Töchter Nachabfindung fordern?

Ihre Töchter haben nach § 13 Höfeordnung einen Nacherbabfindungsanspruch. Die Frist beträgt 20 Jahre. Vom abfindungspflichtigen „Erlös“ ist ein Viertel abzusetzen, wenn die Veräußerung später als zehn Jahre, die Hälfte des Erlöses, wenn die Veräußerung später als 15 Jahre nach dem Erbfall bzw. in Ihrem Fall der Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge erfolgt.

Zur Berechnung Folgendes: Sowohl der Verkauf von Grundstücken als auch der von Inventar ist nacherbabfindungspflichtig. Nach § 13 Abs. 5 HöfeO kann...