Kleinen Hof auf drei Kinder übertragen

Leserfrage: Unser Hof ist nicht in der Höfeordnung. Am liebsten würde ich den Hof auf mehrere Nachfolger durch Bildung einer GbR übertragen. Was ist zu beachten?

Wochenblatt-Leser Klaus K. in S. fragt: Unser landwirtschaftlicher Betrieb mit 15 ha und Wirtschaftsgebäuden ist verpachtet. Der Hof ist nicht in der Höfeordnung. Meine Frau (59) und ich (63) setzen uns in einem Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben ein und danach unsere drei Kinder. Wir möchten das alte Wohnhaus (zuletzt Schweinestall) und den Kuhstall zu Wohnraum umbauen. Am liebsten würde ich den Hof auf mehrere Nachfolger durch Bildung einer GbR übertragen. Was ist zu beachten?

Arno Ruffer, Steuerberater, und Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, beide WLV, antworten: Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Erbvertrag mit Ihrer Ehefrau aufgehoben werden soll und heute, also lebzeitig, eine vorweggenommene Erbfolge geregelt werden soll.

Sollte der Erbvertrag bestehen bleiben und Sie vor Ihrer Ehefrau ableben, so beerbt Sie zunächst Ihre Ehefrau. Sie übernimmt die Buchwerte des Betriebes. Der Betrieb bleibt als ruhender Betrieb im steuerlichen Betriebsvermögen. Nach dem Ableben Ihrer Ehefrau entsteht zwischen den Kindern eine Erbengemeinschaft. Setzt sich die Erbengemeinschaft dann auseinander, berührt das die Betriebsvermögenseigenschaft der Flächen und der Wirtschaftsgebäude nicht. Nach der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft würden alle Miterben steuerliches Betriebsvermögen erhalten.

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