Kleinen Hof an zwei Kinder vererben

Leserfrage: Kann es sinnvoll sein, den Hof aus der Höfeordnung zu nehmen?

Wochenblatt-Leser Paul W. in B. besitzt einen kleinen Hof mit 0,5 ha Weide. Darüber hinaus hat er 4 ha Grünland gepachtet. Diese nutzt er zur Heugewinnung. Das Heu verkauft ich. Ob der Hof in der Höfeordnung ist, weiß er nicht. Er ist 63 Jahre alt und hat vier Kinder. Den Hof möchte er in nächster Zeit an seine zwei Söhne überschreiben, wobei er sich ein Nießbrauchsrecht vorbehalten will. Wie sollte er vorgehen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Nach § 1 Höfeordnung kann eine landwirtschaftliche Besitzung in NRW ein Hof im Sinne der Höfeordnung sein, wenn der Wirtschaftswert (Teil des Einheitswerts) mindestens 10  000 € ausmacht. Eine Besitzung, die einen Wirtschaftswert von weniger als 10  000 €, mindestens aber von 5000 € hat, ist nur dann ein Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn Sie als Eigentümer dies erklären und wenn der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird.

Einheitswertbescheid prüfen

Daher prüfen Sie bitte im Einheitswertbescheid, ob der Wirtschaftswert höher als 5000 € ist. Da Ihr Hof nur eine Grünlandfläche von 0,5 ha hat, gehen wir davon aus, dass Ihr Hof kein Hof im Sinne der Höfeordnung ist. Liegt der Wirtschaftswert zwischen 5000 und...