Hofübergabe: Notarrechnung zu hoch?

Leserfrage: Wie berechnen sich die Notarkosten bei der Hofübergabe?

Wochenblatt-Leser Werner B. in C. fragt: In Wochenblatt-Folge 32/2022 stand „Hof vererben – wie viel kostet das Testament?“. Ich habe jetzt kürzlich meinen Nebenerwerbsbetrieb mit rund 8 ha Acker an meinen Sohn überschrieben. Die Rechnung vom Notar beträgt über 6700 €. Wieso ist die Rechnung so hoch?

Erbrechtsexperte Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Die Rechnung ist so hoch ausgefallen, weil der Notar als Geschäftswert für die Übertragung Ihres Hofes 1,2 Mio. € angesetzt hat, für drei Erbverzichte jeweils 150  000 €, insgesamt also 1,65 Mio. €. Für die Beurkundung eines Hofübergabevertrages kann der Notar zwei Gebühren ansetzen, wobei bei einem Geschäftswert von 1,65 Mio. € pro Gebühr 2775 € anfallen, somit für zwei Gebühren 5550 €. Der Rest entfällt auf die Dokumentenpauschale, Post- und Telekommunikation sowie die Umsatzsteuer. So kommt der Gesamtbetrag von 6700 € zusammen.

Fortführung des Hofs entscheidend

Entscheidend in Ihrem Fall ist, dass der Notar den Hof mit seinem Verkehrswert bewertet hat, nicht mit dem vierfachen Einheitswert. Der § 48 GNotKG (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare) bestimmt, dass im Zusammenhang mit der Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle einschließlich der Abfindung weichender Erben...