Hoferbe: Wer muss die eingegangenen Rechnungen bezahlen?

Leserfrage: Wer muss die Rechnungen für den landwirt­schaftlichen Betrieb, die zwischen Todestag und Testamentseröffnung eingehen, bezahlen?

Wochenblatt-Leser Ludger O. fragt: Den landwirtschaftlichen Betrieb (Hofgrundstück und Flächen) meines Vaters hat meine Nichte laut Testa­ment geerbt. Im Testament steht weiter: „Mein am Todestag vorhandenes Bar- und Bankvermögen erben meine Kinder.“ Wer muss die Rechnungen für den landwirt­schaftlichen Betrieb, die zwischen Todestag und Testamentseröffnung eingehen, bezahlen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Bei der Beantwortung gehen wir davon aus, dass es sich bei diesen Rechnungen um Nachlassverbindlichkeiten handelt. Das...