Wochenblatt-Leser Walter J. in K. fragt: Mein Bruder will den verpachteten Hof mit PV-Anlage an mich übergeben. Im Wohnhaus lebt nur noch unsere Mutter. Ich weiß nicht, ob bereits die Betriebsaufgabe erklärt wurde. Ich möchte den Hof im Nebenerwerb (Ackerbau) bewirtschaften. Worauf sollten wir steuerlich achten?
Steuerberater Arno Ruffer, WLV, kann informieren: Wird der verpachtete Betrieb im Rahmen einer geschlossenen Hofübergabe von Ihrem Bruder auf Sie übertragen, ist dieser Vorgang zunächst einkommensteuerneutral. Solange Ihr Bruder oder Ihre Eltern keine Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklärt haben, ist von Betriebsvermögen auszugehen.
Übernommene Verpflichtungen Sonderausgabe
Die Übertragung von Ihrem Bruder auf Sie erfolgt in der Seitenlinie. Nach dem Renten-Erlass der Finanzverwaltung können Sie sich gegenüber Ihrem Bruder nicht zu wiederkehrenden Leistungen wie einer monatlichen Rente verpflichten, die Sie später als dauernde Last bei der Steuer abziehen könnten. Allerdings können Sie die Verpflichtungen, die Ihr Bruder gegenüber Ihrer Mutter übernommen hat, weiter erfüllen und diese als dauernde Last (= Sonderausgabe) bei der Steuer abziehen.
Hof begünstigt
Schenkungssteuerlich ist der Hof mit den Flächen, Wirtschaftsgebäuden und der Photovoltaikanlage begünstigungsfähig. Das heißt, wird innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe der Hof nicht verkauft oder verkleinert, entsteht keine Schenkungssteuer. Die Fortsetzung der Verpachtung wäre nur dann unschädlich, wenn Sie keinen Pachtvertrag mit einer festen Laufzeit von mindestens 15 Jahren abschließen.
Wohnhaus schenkungssteuerpflichtig
Nicht begünstigungsfähig ist das Wohnhaus, in dem Ihre Mutter wohnt. Die Schenkung zwischen Geschwistern fällt in die Steuerklasse II mit einem persönlichen Freibetrag von nur 20 000 € und einem Eingangssteuersatz von 15 %, sodass für die Wohnhausübertragung Schenkungssteuer entsteht. Allerdings können Sie dabei das Wohnrecht Ihrer Mutter als Verbindlichkeit abziehen.
Grunderwerbsteuer, in NRW 6,5 %, entstünde nur dann, wenn es sich bei der Hofübertragung um eine gemischte Schenkung handeln würde, also wenn Sie Ihrem Bruder Abstandsgeld zahlen oder sich zu einer monatlichen Rente verpflichten würden.
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(Folge 29-22)