Für Sozialleistungen aufkommen

Leserfrage: Muss ich als Erbe für die Heimunterbringung meines Vaters aufkommen?

Wochenblatt-Leser Hermann W. in K. fragt: Mein Vater lebte bis zu seinem Tod (2021) in einer Einrichtung für behinderte Menschen. Ab Februar 2020 erhielt er Altersrente. Ich bin Alleinerbe. Jetzt stellt mir der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die „Teilhabe am Leben“ nach Prüfung des Nachlasses meines Vaters in Rechnung. Es geht um rund 70  000 €. Ist das rechtens?

Sozialrechtsexperte Jörg Uennigmann vom WLV kann informieren: Offenbar hat Ihr Vater zu seinen Lebzeiten Sozialleistungen in Anspruch genommen, deren Kosten er nicht selbst tragen musste, sondern die (zunächst) der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Rahmen seiner gesetz­lichen Aufgaben als Träger der ­Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe übernommen hat.

Grundsätzlich muss jedermann die Kosten seiner eigenen Versorgung und Teilhabe selbst tragen und hierfür das eigene Einkommen und auch vorhandenes Vermögen einsetzen. Nur wenn dies nicht möglich oder unzumutbar ist, übernimmt der Sozialstaat den Teil der Kosten, den der...