Ferienhaus an Tochter?

1996 hatten wir uns in Sachsen ein Ferienhaus gekauft. Wir könnten es jetzt mit Gewinn verkaufen. In den vergangenen 20 Jahren haben wir des Öfteren Immobilien gekauft und wieder veräußert. Wann geht das Finanzamt von Gewerblichkeit aus? Könnten wir das Ferienhaus unserer Tochter schenken, die es danach weiterverkauft?

Der Verkauf eines 1996 erworbenen Ferienhauses aus dem Privatvermögen heraus würde für sich betrachtet keine Steuer auslösen, weil die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen wäre.

Etwas anderes würde gelten, wenn der Verkauf mit in den „gewerblichen Grundstückshandel“ fiele. Die Finanzverwaltung nimmt einen solchen gewerblichen Grundstückshandel regelmäßig an, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft werden.

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