Landwirtschaftliche Betriebe und der gewerbliche Reiterhof unterliegen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer einer umfassenden Verschonung. Werden die übertragenen Betriebe je nach Größe fünf bzw. sieben Jahre lang fortgeführt, wird für die begünstigten Vermögensgegenstände keine Steuer festgesetzt. Das gilt nicht für diejenigen Betriebe, die zum Zeitpunkt der Übertragung oder zum Todesstichtag für einen längeren Zeitraum als 15 Jahre verpachtet sind.
Das sieht in Ihrem Falle anders aus. Es ist steuerlich unschädlich, wenn der Betrieb seit dem 1. März 1996 verpachtet ist. Es kommt nicht auf die zurückliegende Pachtzeit an, sondern darauf, ob der Betrieb für einen festen Zeitraum von mehr als weiteren 15 Jahren verpachtet wurde.
(Folge 49-2017)