Sollte Ihre Tochter neben der Ausbildungsvergütung auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen, behalten Sie den Anspruch auf Kindergeld.
Grundsätzlich ist der Bezug von Kindergeld auf die Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt. Kindergeld kann aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden, soweit sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Das ist bei Ihrer Tochter ja der Fall.
Bis 2011 hat es zwar für Volljährige eine Einkommensgrenze gegeben, die zum Schluss bei 8.130 €/Jahr lag. Seit 2012 spielt eigenes Einkommen des Kindes beim Kindergeld aber keine Rolle mehr.
Für die Dauer der Ausbildung können Sie deshalb unabhängig davon, wie viel Einkommen Ihre Tochter erzielt, weiter Kindergeld beziehen.