Ein Hof, zwei Kinder – wie vererben?

Leserfrage: Wie können wir unseren Hof an unsere zwei Kinder vererben?

Wochenblatt-Leserin Sonja V. in F. fragt: Mein Mann und ich haben einen Hof im Sinne der Höfeordnung in Niedersachsen mit 35 ha Ackerland, 20 ha Wald und einer Hofstelle. Das Land ist verpachtet. Per Testament möchten wir uns gegenseitig als Erben einsetzen, anschließend soll das Vermögen unter unseren zwei Kindern, die beide keine landwirtschaftliche Ausbildung haben, aufgeteilt werden. Wie können wir das im Testament regeln und was kostet die Löschung des Hofvermerkes?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Da Sie den Hof unter den beiden Kindern aufteilen wollen, muss der Hofvermerk gelöscht werden. Denn es ist ein Grundprinzip der Höfeordnung, dass der Hof nur an einen Erben, den Hoferben, vererbt wird. Dieser muss wirtschaftsfähig sein, das heißt nach seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten imstande, den Hof fachgerecht landwirtschaftlich zu bewirtschaften.

Da Ihr Hof verpachtet ist und Sie ihn in der Zukunft auflösen wollen, bestehen durchaus berechtigte Zweifel, ob die Hofeigenschaft – trotz Hofvermerkes – noch gegeben ist. Zweifel bestehen auch an der Wirtschaftsfähigkeit (s. o.) Ihrer Kinder. Sie sagen selbst, dass beide keine Ausbildung zum Landwirt gemacht haben.

Aus der Höfeordnung nehmen

Es reicht auch nicht aus, wenn Sie in Ihrem Testament formulieren,...