Betriebsleiter im Koma: Was, wenn nichts geregelt ist?

Nach einem Schlaganfall liegt mein Mann (58) im ­Koma. Es gibt keine Patientenverfügung und keine ­Vorsorgevollmacht. Im Grunde ist nichts geregelt. Mein Mann will den Hof (30 Kühe, 40 ha) bis zur Rente führen. Unsere Kinder übernehmen den Betrieb nicht.

Für Ihren Mann muss ein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Gemäß § 1896 Abs. 1 BGB ist für eine volljährige Person, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, vom Betreuungsgericht auf Antrag des zu Betreuenden oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer zu bestellen. Sie können anregen, Sie als Ehefrau zur Betreuerin zu bestellen. Falls es keine berechtigten Zweifel an der Geeignetheit Ihrer Person gibt, wird das Gericht dem Wunsch voraussichtlich entsprechen, zumal vorwiegend Familienangehörige als Betreuer berufen werden sollten.

Bei der Betreuerbestellung wird mitunter auch der Aufgabenbereich für die Betreuung festgelegt. Dieser dürfte sich in Ihrem Fall sowohl auf...